Plattform-Compliance Update 11/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die MiFID II-Umsetzung ist eindeutig auf die Zielgerade eingebogen. Man merkt dies an der exponentiell steigenden Aktivität der Aufsichtsbehörden, die kurz vor dem 3. Januar 2018 versuchen, bisher noch nicht aufgearbeitete Fragen zu adressieren. Die Bankenaufsicht der BaFin legte derweil die BAIT vor.

Im Einzelnen:

  • Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
  • MaComp: Mindestanforderungen an Compliance von Wertpapierfirmen
  • BAIT: Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT
  • Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 KAGB
  • FAQ zur Auslagerung nach § 36 KAGB
  • Merkblatt – Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Positionslimits für Warenderivate
  • Leitlinien zum Nachschusspflichtverbot im CFD-Handel
  • Allgemeinverfügung zur Befreiung systematischer Internalisierer von der Quotierungspflicht
  • FAQ zur AIFM- und zur OGAW-Richtlinie
  • Initial Coin Offerings (ICOs)
  • ESMA Q&As zu Investor Protection, MiFIR Data Reprting, MiFIR Commodity Derivatives, Transparency und Market Infrastructure

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

Materialien zur Umsetzung von MiFID II und MiFIR

Die BaFin konsultiert das geänderte Rundschreiben zur Compliance von Wertpapierfirmen (MaComp).

Materialien zu den MaComp

Die BaFin hat das Rundschreiben BAIT Anforderungen an die IT von Banken auf ihrer Internetseite eingestellt.

Materialien zu den BAIT

Die BaFin hat ein Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht und ihr Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht wurden die FAQ zur Auslagerung nach § 36 KAGB.

Materialien zum KAGB

Die BaFin hat ihr aktualisiertes Merkblatt – Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) veröffentlicht.

Materialien zur Umsetzung der PSD II

Außerdem hat die BaFin ihre Liste indikativer Positionslimits für Warenderivate veröffentlicht, ebenso wie Leitlinien zum Nachschusspflichtverbot im CFD-Handel. Die BaFin hat zudem eine Anhörung begonnen zur Allgemeinverfügung „Befreiung systematischer Internalisierer von der Quotierungspflicht bei illiquiden Finanzinstrumenten“.

Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:

Investmentrecht:

Aktualisierter Fragen- und Antwortenkatalog zur AIFM- und OGAW-Richtlinie veröffentlicht

Zwei BaFin Konsultationen veröffentlicht

ICO in Deutschland: BaFin konkretisiert Vorgaben zu Angebot und Vertrieb

Update der FAQ zur Auslagerung nach § 36 KAGB

Marktintegrität:

MaComp-Konsultation: Fragwürdiger Sichtweise der Bundesanstalt zum „Gewinnverbot“ entgegentreten!

BaFin konsultiert MaComp

MiFID II:

MIFID II: Europäische Kommission veröffentlicht Hinweise zum Bezug von Research aus Drittstaaten

MaComp: BaFin konsultiert überarbeitetes Rundschreiben

BaFin veröffentlicht Rundschreiben BAIT

BaFin warnt Anleger vor Initial Coin Offerings

ESMA veröffentlicht neue Q&As zum Anlegerschutz

Initial Coin Offerings – ESMA warnt Anleger sowie alle Beteiligte eines ICOs

ESMA nimmt zu Handelspflichten für Aktien Stellung

MiFIR data reporting: ESMA aktualisiert Q&As

MiFIR Commodity Derivate: ESMA aktualisiert Q&As

Systematische Internalisierer: BaFin konsultiert Allgemeinverfügung zur Befreiung von Quotierungspflicht bei illiquiden Finanzinstrumenten

MIFIR: ESMA veröffentlicht neue Q&As zu transparency topics

MiFID II / MiFIR: ESMA aktualisiert Q&As zur Marktinfrastruktur

MiFIR / MiFID II: BaFin wendet ESMA-Leitlinien zu Transaktionsmeldungen, Aufzeichnungen von Auftragsdaten und Synchronisierung von Uhren an

CFDs – BaFin veröffentlicht Merkblatt

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek