Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man im Juni nicht gerade mit der verschlimmbesserten Webseite der BaFin zu kämpfen hatte, war die Umsetzung der MAR das beherrschende Thema. Auch darüber hinaus war vor allem die BaFin nicht untätig.
Die Themen im Einzelnen:
- Umsetzung der MAR
- Anlage von Eigenmitteln von KVGen
- Risikopositionen gegenüber Schattenbanken
- Videoidentifizierungsverfahren
- Netting-Vereinbarungen
Im Zuge der Umsetzung der MAR hat die BaFin drei FAQs veröffentlicht: eine FAQ zu Art. 17 MAR, eine FAQ zu Insiderlisten nach Art. 18 MAR und eine FAQ zu Eigengeschäften von Führungspersonen nach Art. 19 MAR. Außerdem sind weitere Rechtsakte im Amtsblatt der EU erschienen.
Materialien zur Umsetzung der MAD/MAR / Blogbeitrag hierzu
Ein Muster für Verdachtsmeldungen finden Sie hier, die Präsentation aus dem STOR-Workshop hier.
Die BaFin hat außerdem FAQ zur Anlage von Eigenmitteln gemäß § 25 Abs. 7 KAGB herausgegeben.
Die BaFin startete die Konsultation zum Entwurf eines Rundschreibens – Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber Schattenbanken.
Materialien zur Umsetzung von CRD IV und CRR
Die BaFin hat das Rundschreiben 04/2016 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die EU-Kommission stellt außerdem eine nützliche Übersicht der Level 2-Maßnahmen zu MiFID II und MiFIR zur Verfügung.
Materialien zur MiFID II/MiFIR
Die BaFin hat außerdem eine Allgemeinverfügung und eine FAQ zu Netting-Vereinbarungen erlassen.
Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:
Geldmarktfonds: Einigung auf Kompromiss für eine EU-Verordnung
Konsultation zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb in der EU
Weitere Level 2-Verordnungen zur Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht
ESMA veröffentlicht Final Report und Draft Technical Standards zur ELTIF-Verordnung
MAR: Vorgaben zu Anlageempfehlungen und Offenlegung von Interessenkonflikten
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek