Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Oktober verzeichneten wir wieder einige compliance-relevante Veröffentlichungen.
Vorher möchte ich Sie aber noch – als Werbung in eigener Sache – darauf aufmerksam machen, dass nunmehr eine aktuelle englische Übersetzung des WpHG, des BörsG und der LiqV erhältlich sind, und zwar als Teil des von mir herausgegebenen Sammelwerks German Banking Law. Ich hoffe, dies ist für einige von Ihnen hilfreich.
Und nun zu den Meldungen:
- MaRisk (englisch)
- Gruppen verbundener Kunden
- Anzeigenverordnung
- Verwahrstellen
- Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen
- Virtuelle Währungen
- Zielmarktbestimmung nach VermAnlG
- Liquidität
- Gegenpartei-Prüfbescheinigungen
- Stimmrechtsmitteilungen
- Binäre Optionen und CFDs
- Handelsplätze in Drittstaaten
- MAR Q&A
- KID von PRIIPS
- Drittlandsregelungen in MiFIR
Die BaFin hat eine englische Übersetzung der MaRisk veröffentlicht.
Die BaFin hat außerdem das Rundschreiben 14/2018 – Umsetzung der EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 veröffentlicht.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1618 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 in Bezug auf die Verwahrpflichten von Verwahrstellen, sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1619 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 in Bezug auf die Verwahrungspflichten von Verwahrstellen, wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die BaFin hat ihr Rundschreiben 13/2018 zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen veröffentlicht.
Die BaFin hat die Konsultation 17/2018 – Rundschreiben „Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen – Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen“ gestartet.
Die BaFin hat ihr Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe („Zielmarkt“) in Verkaufsprospekten und Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) veröffentlicht.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission vom 13. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Anmerkung: Es tut mir wirklich leid, aber die heißt tatsächlich so!)
Des Weiteren hat die Verordnung zur Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung des Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden, ebenso wie die Stimmrechtsmitteilungsverordnung und die Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung.
Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:
Blog Investmentrecht:
ESMA verlängert Verbot für binäre Optionen und Einschränkungen für Differenzgeschäfte
ESMA – Bewertung von Handelsplätzen in Drittländern nach MiFIR/MiFID II
ESMA: Schreiben an Europäische Kommission zu MiFID II- und MiFIR- Drittlandsregelungen
ESAs: Bedenken hinsichtlich der Anforderungen an KID von PRIIPS
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek