Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Dezember war auch in diesem Jahr von einem regulatorischen Endspurt gekennzeichnet, so dass es viele Compliance-relevante Veröffentlichungen gab.
- Anwendungs- und Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz
- Brexit-Übergangsregelungen und No-Deal-Maßnahmen
- Emittentenleitfaden
- Verbriefungen: Umsetzung der STS-Verordnung
- Zahlungsinstitute
- Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie
- Beschwerdeabwicklung
- Nachhandelstransparenz
- Binäre Optionen
- Grenzüberschreitender Vertrieb von investmentfonds
- Aufsichtsschwerpunkte der BaFin 2019
Die BaFin hat die neuen Anwendungs- und Auslegungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz–Brexit-StBG) veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem auch Änderungen des Kreditwesengesetzes.
Die BaFin einen weiteren Teil der fünften Auflage ihres Emittentenleitfadens veröffentlicht.
Materialien zum Emittentenleitfaden
Das Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 genderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ebenso wie die – nur für Zahlungsinstitute relevanten – Verordnungen zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung, die zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung, zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung, zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung, zur Änderung der Agentennachweisverordnung, und schließlich zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung. Schließlich wurde die Verordnung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet.
Von der EU-Kommission stammt eine Mitteilung über Notfallmaßnahmen für einen No deal-Brexit. Siehe hierzu auch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2018/2030 und 2018/2031. ESMA hat ein Statement über Informationspflichten von Wertpapierfirmen über Auswirkungen des Brexit gegenüber Kunden herausgegeben. EBA und ESMA haben ihre Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen überarbeitet. Die BaFin hat zum Beschwerdebericht nach Art. 26 MiFID II-DVO Informationen veröffentlicht (Link 1, Link2). Ebenso erschienen ist das Merkblatt zu § 60a SAG der BaFin. Die BaFn hat außerdem die verspätete Veröffentlichung von Geschäften (Nachhandelstransparenz) für ein weiteres Jahr genehmigt.
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1889 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien veröffentlicht.
Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:
Blog Investmentrecht:
BaFin plant nationale Untersagung von binären Optionen für Kleinanleger
Blog Bankenaufsicht:
BaFin: Aufsichtsschwerpunkte 2019 veröffentlicht
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek