Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem turbulenten Dezember hat das neue Jahr nun regulatorisch glücklicherweise etwas ruhiger angefangen.
Im Einzelnen:
- KAMaRisk
- Intragruppenausnahmen (Art. 11 EMIR)
- Institutsvergütungsverordnung
- Finanzaufsichtergänzungsgesetz
Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2017 (WA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) vorgelegt.
Die BaFin hat ein Merkblatt – Anzeigen/Anträge Intragruppenausnahmen nach Art. 11 Abs. 6 – 10 EMIR veröffentlicht.
Materialien zum EMIR-Ausführungsgesetz
Die BaFin hat außerdem den Entwurf der Institutsvergütungsverordnung überarbeitet und neu veröffentlicht. Außerdem liegt der Regierungsentwurf des Finanzaufsichtergänzungsgesetzes vor, was ich an dieser Stelle gerne noch aus dem Dezember nachtrage.
Außerdem hat die BaFin eine Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken veröffentlicht. Von großem praktischen Interesse dürfte auch das von der BaFin erstellte deutsch-englische Glossar von Fachbegriffen der CRR und der CRD sein.
Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:
Marktintegrität:
MAR: Q&A zur Umsetzung der MAR erneut aktualisiert
MAR: ESMA aktualisiert Q&A zur Umsetzung von MAR
Kapitalmarktunion: Konsultation der Kommission zur Halbzeitbewertung
Investmentrecht:
ESMA aktualisiert Q&A on Investor Protection under MiFID II
Änderung der Anzeigenverordnung
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek