Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Juli brachte weitere Maßnahmen zur Umsetzung der MAR, sowie eine Reihe von Themen der Geldwäschebekämpfung. Am Ende gab es noch einen Paukenschlag: Die Ankündigung des ersten Produktverbots im deutschen Retail-Derivatemarkt. Treffen soll es die Bonitätsanleihen bzw. Credit Linked Notes.
Die Themen im Einzelnen:
- Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz
- MAD/MAR
- 4. EU-Geldwäscherichtlinie
- Identifizierung und Videoidentifizierung nach Geldwäschegesetz
- Produktverbot für Retail-Bonitätsanleihen / Credit Linked Notes
Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weitere Level 2-Maßnahmen haben den Weg ins Amtsblatt der EU gefunden.
Materialien zur Umsetzung der MAD/MAR
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Die Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden, wurde im Bundesanzeiger publiziert. Die BaFin hat die Anwendung des Rundschreibens 04/2016 (GW) zum Videoidentifizierungsverfahren bis 31.12.2016 ausgesetzt.
Die BaFin konsultiert außerdem den Entwurf einer Allgemeinverfügung über das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Bonitätsanleihen/Credit Linked Notes an Privatkunden.
Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:
ESMA Call for Evidence – Asset segregation und custody services
BaFin-FAQ zur Anlage von Eigenmitteln gemäß § 25 Abs. 7 KAGB
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek