Liebe Leser,
im April haben sowohl die BaFin als auch der Berliner Gesetzgebungsbetrieb von sich hören lassen. Dabei ging es um
- die Umsetzung der Transparenzrichtlinie,
- die Umsetzung des SRM,
- die neue PrüfbV,
- Verwaltungspraxis zum KAGB,
- und andere Themen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie veröffentlicht.
Materialien zu TransparenzRL-UmsG
Des Weiteren wurde der Regierungsentwurf des Abwicklungsmechanismusgesetzes (AbwMechG) und der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung – RStruktFV) veröffentlicht.
Die BaFin hat ein „vorläufiges Ergebnis“ zusammen mit einem neuen Entwurf der PrüfbV auf ihrer Website eingestellt.
Die BaFin hat ihre „Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB“ geändert. Im Rahmen ihrer Konsultation 05/2015 hat sie den Entwurf eines Rundschreibens zu den Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien veröffentlicht.
Materialien zum KAGB / Blogbeitrag FAQ Vertrieb / Blogbeitrag Konsultation 5/2015
Der Verband Deutscher Pfandbriefbanken hat eine Übersetzung des Pfandbriefgesetzes und der begleitenden Verordnungen veröffentlicht.
Englische Übersetzung des PfandBG
Die BaFin hat eine Broschüre veröffentlicht mit dem Titel „Schieflage einer Bank oder eines Versicherers: Was Sie als Kunde wissen müssen“.
Materialien zur Einlagensicherung
Weiterhin hat die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bausparkassen zu Geldwäsche auf ihrer Webseite eingestellt.
Materialien zur Geldwäschebekämpfung
Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:
Whistleblowing: Absolute Vertraulichkeit laut ESMA nicht zu gewährleisten
ESMA konsultiert zu komplexen Finanzinstrumenten und strukturierten Einlagen nach MiFID II
BaFin-Merkblatt zur Bereichsausnahme für freie Vermittler
Schließlich gab es Grund zur Freude, weil unser Blog Investmentrecht in der Publikumsumfrage des Kartellblogs in der Kategorie Wirtschaftsrecht zum besten Jurablog 2015 gewählt wurde. In der Kategorie Großkanzleien belegte er den zweiten Rang. Herzlichen Dank allen Votern! Zum Abstimmungsergebnis
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek