Plattform-Compliance Update 04/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im April waren die Regulatoren wieder einmal recht aktiv. Jedoch hat sich auch auf der Plattform Compliance einiges getan, das für Sie von Interesse sein könnte: Wir haben (Achtung Werbung:) unsere englischen Übersetzungen des HGB, des UStG und des EStG aktualisiert und neu aufgelegt. Außerdem wurde die Übersetzung des KWG im German Banking Law erneut aktualisiert. Ich hoffe, zumindest einigen von Ihnen damit die tägliche Arbeit erleichtern zu können. Und nun zu den compliance-relevanten Meldungen:

  • Lastschriften und Starke Kundenauthentifizierung
  • Meldepflichten für die Internalisierung von Wertpapierabwicklungen
  • Anforderungen an die IT für KVG’en (KAIT)
  • MREL für LSIs
  • Bail-in-Implementierung
  • Mindestanforderungen an Sanierungspläne
  • Mindestdeckung notleidender Risikopositionen
  • Anwendung der Ausfalldefinition (Art. 178 CRR) und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • No-Deal Brexit

Im Einzelnen:

Die BaFin hat mit einer Mitteilung zur Anwendung der Starken Kundenauthentifizierung bei Lastschriften im Internet – wie es in der Presse hieß: – „die Lastschrift gerettet“.

Materialien zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)

Eine ganze Reihe von für viele Institute compliance-relevanten Materialien ist zur Umsetzung der CSDR erschienen: Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/391 zur genaueren Bestimmung des Inhalts der Meldungen über internalisierte Abwicklungen, die Durchführungsverordnung (EU) 2017/393 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Muster und Verfahren zur Meldung und Übermittlung von Angaben zur internalisierten Abwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, ESMA-Guidelines on Internalised Settlement Reporting under Article 9 of CSDR, sowie BaFin-Informationen hierzu.

Materialien zur Umsetzung der CSDR

Die BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens „Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ veröffentlicht.

Materialien zum KAGB / Blogbeitrag hierzu

Die BaFin konsultiert ein Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung. Sie hat außerdem den Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist, veröffentlicht.

Materialien zum BRRD-Umsetzungsgesetz

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben erneut die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.

Materialien zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne

Die Verordnung (EU) 2019/630 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien zur Umsetzung der CRD IV und der CRR

Des Weiteren hat die BaFin das Rundschreiben 3/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen veröffentlicht. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:

Blog Investmentrecht:

Neue Verpflichtungen: BaFin-Konsultation der Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Memoranda of Understanding zwischen FCA und ESAs: Entschärfung von Outsourcing- und Vertriebsfragen im Falle eines No-Deal-Brexit

Brexit: Bafin veröffentlicht Informationen zu Investmentvermögen aus dem Vereinigten Königreich

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek