Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch im Jahr 2019 wird es uns nicht an Compliance-Themen mangeln. Für den Januar kann ich Ihnen von folgenden Neuigkeiten berichten:
- Ausfalldefinition, PD, LGD
- Millionenkredite
- Auslegungshilfe zum Abschirmungsgesetz
- No-deal Brexit
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
- Finanzanlagenvermittlerverordnung
- Merkblatt zu § 60a SAG
- CFD-Vertriebsbeschränkungen
- Bitcoin-Urteil
- Nachhaltigkeit in OGAW- und AIFM-Richtlinie
- Binäre Optionen
Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen.
Die BaFin hat außerdem den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung veröffentlicht.
Des Weiteren hat die BaFin den Entwurf einer aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen veröffentlicht.
ESMA hat zwei Q&A-Dokumente aktualisiert, um auf Fragestellungen rund um die Wahl des Herkunftsstaats im Fall eines „no-deal Brexits“ einzugehen.
Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:
Blog Bankenaufsicht:
BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
ESAs: Report zu regulatory sandboxes and innovation hubs veröffentlicht
Abwicklungsmechanismus: BaFin veröffentlicht Merkblatt zu § 60a SAG.
CFDs weiter im Fokus: ESMA und BaFin schränken Vermarktung, Vertrieb und Verkauf an Kleinanleger ein
Blog Marktintegrität:
Bitcoins-Urteil des Kammergerichts: Bundesregierung unterstützt die Sichtweise der Finanzaufsicht
Blog Investmentrecht:
ESMA konsultiert zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die OGAW-Richtlinie und AIFMD
ESMA: Verlängerung des Verbots der Vermarktung, des Vertriebs oder des Verkaufs von binären Optionen
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek