Plattform Compliance Update 6/2013

Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie läuft auf hohen Touren. Inzwischen liegt der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vor. Außerdem hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens veröffentlicht. Hierzu gibt es zwei lesenswerte Zusammenfassungen von Mayer Brown Frankfurt und Norton Rose Fulbright Frankfurt. Des Weiteren hat die BaFin FAQ zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff. des KAGB veröffentlicht und konsultiert den Entwurf einer Verordnung über die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen (KAPrüfbV).

Vom CRD IV-Umsetzungsgesetz liegt inzwischen der Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages vor. CRD und CRR sind außerdem im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.

Materialien zur CRD IV-Umsetzung

Bei der Fülle der Änderungen fällt es immer schwerer, einen Überblick zu behalten. Umso mehr freue ich mich, dass Linklaters LLP Frankfurt nun Lesefassungen wichtiger aufsichtsrechtlicher Gesetze (u. a. KWG, WpHG und BörsG) zur Verfügung stellt, die mit Stand Mai 2013 die jüngsten Änderungen und Änderungsentwürfe berücksichtigen und hervorheben. Berücksichtigt sind das CRD IV-Umsetzungsgesetz, das EMIR-Ausführungsgesetz, das SEPA-Begleitgesetz, das Hochfrequenzhandelsgesetz, das AIFM-Umsetzungsgesetz, das Trennbankengesetz, das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz und das Solvency II-Umsetzungsgesetz.

Arbeitshilfen und Literatur

Außerdem möchte ich Sie auf die Umsetzung des FATCA-Acts aufmerksam zu machen. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf hierzu vor, der auch den Text des Abkommens zwischen USA und Bundesrepublik Deutschland enthält. Für die Finanzbranche läuft dies auf ein recht aufwendiges Meldewesen hinaus.

Ein weiteres Auslegungsschreiben der BaFin beschäftigt sich mit dem Begriff des öffentlichen Angebots von Wertpapieren im Sinne des § 2 Nr. 4 WpPG im Rahmen des Sekundärmarkthandels von Wertpapieren. Es enthält wichtige Informationen nicht nur für Emittenten sondern insbesondere auch für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Auslegungsschreiben zum Begriff des öffentlichen Angebots nach WpPG

Schließlich möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf richten, dass EBA und ESMA in den kommenden Monaten eine Unzahl von Technischen Standards zur Umsetzung der CRD IV und der MiFID veröffentlichen werden, die als Verordnungen direkt auch in Deutschland anwendbar sein werden. Hier einmal zum Bookmarken:

Konsultationen – Übersichtsseite ESMA

Konsultationen – Übersichtsseite EBA