Plattform Compliance Update 2/2013 – Teil 2

Es wird Zeit für ein neues Update. Auch im Februar hat sich wieder einiges getan, diesmal insbesondere in Berlin.

Zunächst einmal ist das EMIR-Ausführungsgesetz verkündet worden und in Kraft getreten. Es fügt unter anderem die Vorschriften über zentrale Gegenparteien in das KWG und diejenigen über OTC-Derivate und das Transaktionsregister in das WpHG ein. Den Gesetzentwurf finden Sie hier; die im Internet greifbaren Gesetzestexte (gesetze-im-internet.de) sind seit heute Morgen aktualisiert.

Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen verabschiedet. Es enthält neben Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und solchen über die Strafbarkeit von Geschäftsleitern auch die Pläne für ein Trennbankensystem, so dass das Gesetz kurz auch „Trennbankengesetz“ genannt wird. Als Materialien hierzu haben Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Frankfurt und Hogan Lovells LLP Frankfurt je ein Client Briefing zur Verfügung gestellt.

Entwurf des Trennbankengesetzes und Materialien hierzu

Die Bundesregierung hat außerdem den nahezu unaussprechlichen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats verabschiedet. Es wird kurz (und nicht ganz korrekt) Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz oder auch FiCoD I-UmsG genannt.

Zu guter Letzt gestatten Sie mir bitte, außerhalb des redaktionellen Teils, noch einmal die „Werbung“ für das Buch von Dr. Thomas Rittler: HGB – German Commercial Code. Es enthält eine englische Übersetzung des HGB, der RechKredV und der RechVersV und mag für den einen oder anderen von Ihnen eine nützliche Arbeitshilfe sein. Weitere Informationen finden Sie hier:

Übersetzung des HGB, der RechKredV und der RechVersV