Plattform-Compliance Update 12/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie haben schöne Feier- und Festtage hinter sich. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Erfolg, Glück und Gesundheit für 2020.

Im Dezember war, wie kaum anders zu erwarten, ein Jahresendspurt in der Tätigkeit der Regulatoren zu verzeichnen.

  • Aufsicht über Finanzanlagenvermittler
  • Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung
  • Fondskategorien
  • Merkblatt Nachhaltigkeitsrisiken
  • Anzeige Geschäftsleiter / Aufsichtsorgane
  • Nachhandelstransparenz
  • Definition von Risikoträgern
  • Gegenparteiausfallrisiko
  • Umsetzung der Geldwäscherichtlinie
  • Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
  • Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
  • Europäische Aufsichtsbehörden
  • Gedeckte Schuldverschreibungen
  • Zentrale Gegenparteien aus Drittstaaten
  • KMU-Wachtumsmärkte
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
  • Aufsicht über Wertpapierfirmen

Im Einzelnen:

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht.

Ebenso konsultiert es zurzeit den Entwurf der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung.

Die BaFin hat die Fondskategorien-Richtlinie überarbeitet und zur Konsultation gestellt.

Des Weiteren hat sie ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht.

Eine weitere ihrer Konsultationen betrifft das Rundschreiben zur Online-Anzeige über Bestellungen von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Aufsichtsorganen.

Mit Blick auf die Nachhandelstransparenz ist weiterhin die spätere Veröffentlichung von Geschäften gestattet.

Die EBA hat ein Konsultationspapier Draft Regulatory Technical Standards on the criteria to define managerial responsibility and control functions, material business unit and significant impact on their risk profile, and other categories of staff whose professional activities have an material impact on the institutions risk profile herausgegeben.

Des Weiteren hat sie Final draft standards on key aspects related to the implementation of the standardised approach for counterparty credit risk veröffentlicht.

Im Bundesgesetzblatt wurden folgende Gesetze verkündet:

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Das Amtsblatt der EU hatte die folgenden neuen Veröffentlichungen aufzuweisen:

Richtlinie (EU) 2019/2177 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Verordnung (EU) 2019/2176 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Verordnung (EU) 2019/2175 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Verordnung (EU) 2019/2160 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU

Verordnung (EU) 2019/2099 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Verordnung (EU) 2019/2115 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten

Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Verordnung (EU) 2019/2089 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte

Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014

Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU

Außerdem ist ein weiterer Beitrag in den Blogs veröffentlicht worden:

BaFin konsultiert Fondskategorien

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.

Ihnen wird inzwischen auch die neue Gestaltung unserer Website aufgefallen sein! Die Plattform-compliance.de wird unterstützt von TaylorWessing, Norton Rose Fulbright und Fieldfisher. Falls Sie uns ebenfalls unterstützen und/oder ein Blog-Thema übernehmen möchten, freue ich mich auf Ihre Nachricht!

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek