Plattform-Compliance Update 03/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Ordeeeerrr!“ Ob man das nun amüsant / interessant findet oder nicht, der März stand im Zeichen des Brexits. Es gab jedoch auch darüber hinaus ein paar andere berichtenswerte Ereignisse.

  • Brexit-Steuerbegleitgesetz
  • Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Investmentvermögen aus UK
  • LGD-Schätzung im Abschwung
  • Risikofaktoren in Prospekten
  • Brexit und MiFID II/MiFIR sowie Benchmark-Verordnung

Im Einzelnen:

Das Brexit-Steuerbegleitgesetz ist im Bundesgesetzblatt erschienen.

Die BaFin hat den Entwurf eines neuen Rundschreibens Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch veröffentlicht. Die BaFin konsultiert außerdem eine Änderungsverordnung zur Institutsvergütungsverordnung.

Materialien zum KWG

Angesichts des ggf. bevorstehenden harten Brexit hat die BaFin Informationen zu Investmentvermögen aus dem Vereinigten Königreich publiziert.

Die EBA hat außerdem ihre Guidelines for the estimation of LGD appropriate for an economic downturn (‘Downturn LGD estimation’) finalisiert. Des Weiteren sind die ESMA Guidelines on risk factors under the Prospectus Regulation erschienen. Die ESMA hat zur Vorbereitung des Brexit ein Statement „Impact of Brexit on MiFID II/MiFIR and the Benchmark Regulation (BMR) – C(6) carve-out, trading obligation for derivatives, ESMA opinions on third-country trading venues for the purpose of post-trade transparency and position limits, post-trade transparency for OTC transactions, BMR ESMA register of administrators and 3rd country benchmarks“ veröffentlicht, ebenso wie das Statement „Impact of Brexit on the trading obligation for shares (Article 23 of MiFIR)“.

Achtung: ESMAs Website ist seit einigen Tagen chronisch schlecht erreichbar. Tipp: Immer mal wieder versuchen.

Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:

Blog Investmentrecht:

Die Ausnahme der Anwendbarkeit der PRIIP VO für OGAWs

BGH: Berücksichtigung von Vorteilen bei der Schadensberechnung

BGH: Was tun bei abgelehnter Prospektlektüre?

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek