Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun haben wir sie doch noch erleben dürfen, die regulatorische Sommerpause. Im August gab es nur einige wenige regulatorische Neuerungen zu verzeichnen.
- Iran-Sanktionen und EU-Gegenmaßnahmen
- Beiträge zur Anlegerentschädigungseinrichtung EdW
- Zielmarktbestimmung nach dem Vermögensanlagengesetz
- Zentrale Kontaktstellen von Zahlungsdienstleistern
Im Einzelnen:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 der Kommission vom 6. Juni 2018 hat die sog. EU-Blocking Verordnung angepasst, um den Iran-Sanktionen der USA etwas entgegenzusetzen.
Die Achte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung ist im Bundesgesetzblatt erschienen.
Die BaFin hat den Entwurf eines Auslegungsschreibens zur Bestimmung der Anlegergruppe (Zielmarkt) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zur Konsultation gestellt.
Außerdem wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1108 der Kommission vom 7. Mai 2018 zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben im Amtsblatt der EU verkündet.
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek