Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Jahresmitte ist es üblich, dass besonders viele compliance-relevante Entwicklungen im regulatorischen Bereich eintreten. So war es auch in diesem Jahr.
- Grenzüberschreitender Vertrieb von Fonds
- Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt
- Umsetzung der EU-Prospektverordnung
- Verbriefungen: STS-Regulierung
- Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie
- Mitteilungspflichten für wesentliche Stimmrechtsanteile nach § 43 WpHG
- MaBail-in
- Antizyklischer Kapitalpuffer
- Emittentenleitfaden Modul C
- Directors Dealings
- FinaRisiko-Verordnung
- LCR: zusätzliche Liquiditätsabflüsse
- Guidelines on loan origination and monitoring
- EZB: Interne Risikomodelle
- Guidelines on performance fees in UCITS
- Guidelines on MiFID II compliance function requirements
- ESMA: Offenlegung von Zuwendungen und Kosten gegenüber Kunden
Im Einzelnen:
Die Verordnung (EU) 2019/1156 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014 ist im Amtsblatt der EU erschienen.
Ebenfalls im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde die Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen.
Auf dem selben Weg erblickte die Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) das Licht der Welt.
Das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist ebenfalls im Bundesgesetzblatt erschienen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie verabschiedet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die Regelung des § 43 WpHG (Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen) gestartet.
Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) veröffentlicht.
Des Weiteren machte die BaFin eine Allgemeinverfügung zur Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers nach § 10d KWG bekannt.
Ebenfalls erschienen ist das BaFin-Rundschreiben 04/2019 (BA) zur Konkretisierung der STS-Kriterien nach Artikel 20 bis 22, 24 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 für Nicht-ABCP-Verbriefungen und für ABCP-Verbriefungen.
Die BaFin-Konsultation Nr. 14/2019 eines Entwurfs des Emittentenleitfadens Modul C – Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ist ebenfalls erschienen.
Ein weiterer Entwurf einer Allgemeinverfügung der BaFin nach Artikel 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) hat die Anhebung des Schwellenwerts für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors Dealings) zum Gegenstand.
Die BaFin konsultiert außerdem den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV).
Der Entwurf eines Rundschreibens 13/2019 (BA) über zusätzliche Liquiditätsabflüsse in Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen gemäß Art. 23 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 befindet sich ebenfalls in der Konsultationsphase.
Die EBA konsultiert ihre Guidelines on loan origination and monitoring.
Von der EZB stammt der Guide to internal models: Risk-type-specific chapters.
ESMA hat ein Konsultationspapier zu Guidelines on performance fees in UCITS veröffentlicht.
Ein weiteres ESMA-Konsultationspapier enthält den Entwurf von Guidelines on certain aspects of the MiFID II compliance function requirements.
ESMA veröffentlichte außerdem einen Call for evidence „Impact of the inducements and costs and charges disclosure requirements under MiFID II“.
Außerdem ist ein weiterer Beitrag im Blog Investmentrecht veröffentlicht worden:
BMF-Eckpunktpapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek