Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im April gab es sowohl in der Gesetzgebung als auch bei behördlichen Maßnahmen wieder einige compliance-relevante Bewegung zu vermelden.
- Risikoreduzierungsgesetz (Umsetzung des EU-Bankenpakets, CRD 5)
- Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft
- MaComp
- Kryptoverwahrung
- Garantiegeschäft
- Emittentenleitfaden Modul C
- CSDR-Umsetzung
- ESG-Offenlegung
- Maßnahmen aufgrund der COVID 19-Pandemie
Im Einzelnen:Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) zur Konsultation gestellt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft publiziert.
Die BaFin hat die MaComp (Rundschreiben 05/2018 (WA) – Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten – MaComp) aktualisiert (Zusammenstellung einiger Änderungen / vollständige Fassung). Direkt darauf folgend hat sie bereits weitere Änderungen zur Konsultation gestellt (Konsultation 05/2020 (WA)).
Die BaFin hat Hinweise zum Erlaubnisantrag für das Kryptoverwahrgeschäft veröffentlicht. Außerdem hat sie ihr das Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Garantiegeschäfts aktualisiert.
Außerdem hat sie den Emittentenleitfaden Modul C – Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) herausgegeben.
ESMA hat Guidelines on standardised procedures and messaging protocols under Article 6(2) of Regulation (EU) No 909/2014 zur Verfügung gestellt.
Von den ESAs stammt ein Joint Consultation Paper on ESG disclosures.
Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie:
Zunächst empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick in die BaFin FAQs zu Maßnahmen in Verbindung mit der COVID-19 Pandemie.
Die EU-Kommission hat eine Commission Interpretative Communication on the application of the accounting and prudential frameworks to facilitate EU bank lending – Supporting businesses and households amid COVID-19 und einen Entwurf einer Regulation amending Regulations (EU) No 575/2013 and (EU) 2019/876 as regards adjustments in response to the COVID-19 pandemic veröffentlicht.
Die BaFin hat eine Mitteilung „Corona-Virus – Marktmissbrauchsverordnung: Aktuelle Situation bei Meldepflichten berücksichtigen“ auf ihrer Website eingestellt.
Von der EBA stammt ein Statement on dividends distribution, share buybacks and variable remuneration. Die BaFin hat sich diesem per Pressemitteilung angeschlossen.
Die EBA hat Guidelines on legislative and non-legislative moratoria on loan repayments applied in the light of the COVID-19 crisis veröffentlicht. Die BaFin hat sich diesen per Newsletter-Meldung angeschlossen.
Ferner ist ein EBA statement on additional supervisory measures in the COVID-19 pandemic erschienen, ebenso wie ein Statement on the application of the prudential framework on targeted aspects in the area of market risk in the COVID-19 outbreak.
In den selben Sachzusammenhang gehören die EBA Final draft Regulatory Technical Standards on prudent valuation under Article 105(14) of Regulation (EU) No 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR).
Ebenfalls erschienen sind das EBA Statement on supervisory reporting and Pillar 3 disclosures in light of COVID-19 und das EBA statement on actions to mitigate financial crime risks in the COVID-19 pandemic.
Ebenfalls von der ESMA stammt ein Public Statement mit dem Titel Actions to mitigate the impact of COVID-19 on the deadlines for the publication of periodic reports by fund managers.
Des Weiteren erschien ein Public Statement “ESMA postpones the publication dates of the annual transparency calculations for non-equity instruments and for the quarterly systematic internaliser data for non-equity instruments other than bonds”.
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek