Die BaFin zeigt sich momentan ausgesprochen publizierungsfreudig. Sie hat in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe von Konsultationen und Informationen veröffentlicht. Auch der Gesetzgeber in Berlin ist alles andere als untätig. Es hat sich folgendes getan:
Der Deutsche Bundestag hat das Hochfrequenzhandelsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Somit wird das Gesetz in Kürze in der vom Bundestag beschlossenen Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in weiten Teilen bereits in Kraft treten. Die BaFin hält einen FAQ zur Anwendung dieses Gesetzes bereit.
Materialien zum Hochfrequenzhandelsgesetz
Ein artverwandtes Thema, das algorithmische Trading, ist Gegenstand der Konsultation 2/2013 – Entwurf eines Rundschreibens zu Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten, die die BaFin jüngst gestartet hat.
Auch im Bereich des AIFM-Umsetzungsgesetzes ist die BaFin aktiv. Sie hat eine Konsultation 3/2013 begonnen, die die Auslegung des Begriffs „Investmentvermögen“ betrifft und somit den Anwendungsbereich des zukünftigen KAGB entscheidend beeinflussen wird.
Die BaFin hat außerdem einen Artikel veröffentlicht, der einen Überblick über die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) gibt. Außerdem hält sie Informationen und Formulare über Meldungen von Handelsteilnehmern und Transaktionen in Derivaten an das Transaktionsregister bereit.
Ein beherrschendes Thema der Bankenaufsicht ist die Umsetzung der Neufassung der MaRisk. Markus Hofer hat für die BaFin einen Fachartikel hierzu verfasst.
Aufsatz Markus Hofer (BaFin): „Neue MaRisk für Banken“
In einem Fachartikel erläutert die BaFin außerdem die jüngst veröffentlichten Merkblätter für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern und zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen.
BaFin-Fachartikel „Aufsicht über Management und Kontrollorgane“