Plattform-Compliance Update 11/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir widmen uns gleich den regulatorischen Neuigkeiten, doch das Wichtigste möchte ich Ihnen vorab berichten: Wie schon in der vorigen Ausgabe angekündigt, werde ich diesen Newsletter ab dem Jahreswechsel nicht mehr persönlich betreuen. Doch die gute Nachricht ist direkt damit verbunden: Ich freue mich sehr, Ihnen meine Nachfolgerin vorzustellen, die Sie in gewohnter Weise informiert halten wird. Den Newsletter und die plattform-compliance.de übernimmt Dr. Andrea Fechner aus München.

Aufgrund unseres Respekts vor Ihren Daten werde ich Frau Dr. Fechner natürlich nicht ungefragt Ihre E-Mail-Adressen weitergeben. Achten Sie daher auf ihren Posteingang, denn wir werden Sie in Kürze mit einer gesonderten Mail darauf aufmerksam machen, dass Sie sich erneut in den Verteiler eintragen können, um den Newsletter weiter zu erhalten. In dieser Mail werden wir Ihnen Frau Dr. Fechner auch noch näher vorstellen.

Und nun zu den regulatorischen Ereignissen:

  • Verwahrstellen
  • Umsetzung von CRD 5 und CRR 2 (GroMiKV, SolvV, InstitutsVergV)
  • Kleine und nichtkomplexe Institute
  • UK-Investmentfonds
  • MaBail-in
  • Brexit
  • Marketing für Fonds
  • ESG Taxonomie
  • Geldwäscherisiko im SREP
  • ESG-Risiken im Risikomanagement

Die BaFin hat das Rundschreiben 05/2020 (WA) – Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach Kapitel 1 Abschnitt 3 des Kapitalanlagegesetzbuches angepasst und veröffentlicht.

Die BaFin hat Entwürfe von Verordnungen zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt.

Die BaFin hat ein Schreiben zur Qualifizierung als kleines und nicht komplexes Institut, Antrag zur Nutzung der sNSFR herausgegeben.

Die BaFin veröffentlichte außerdem eine Meldung zu UK-Fonds: Einreichen von Vertriebsanzeigen vor Ablauf der Übergangsfrist möglich.

Die BaFin konsultiert außerdem die Neufassung ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in.

ESMA hat ein Public Statement “Brexit: Impact of the end of the transition period on 31 December 2020 on the trading obligation for derivatives (Article 28 of MiFIR)” publiziert.

ESMA veröffentlichte außerdem einen Final Report: EMIR RTS on various amendments to the bilateral margin requirements in view of the international framework as well as on novations from UK to EU counterparties.

Ebenfalls von der ESMA stammt der Final Report: EMIR RTS on the clearing obligation regarding intragroup transactions as well as on novations from UK to EU counterparties.

Des Weiteren hat ESMA Statements zu Brexit-Themen aktualisiert:

  • Public Statement – Issues affecting EMIR and SFTR reporting following the end of the UK transition period on 31 December 2020,
  • Public Statement – Use of UK data in ESMA databases and performance of MiFID II calculations following the end of the UK transition period on 31 December 2020,
  • Public StatementESMA’s Data Operational Plan following the end of the UK transition period on 31 December 2020.

ESMA hat das Consultation Paper Guidelines on marketing communications under the Regulation on cross-border distribution of funds veröffentlicht.

ESMA konsultiert zudem das Consultation Paper Guidelines on the MiFID II/ MiFIR obligations on market data.

ESMA veröffentlichte das Consultation Paper Draft advice to European Commission under Article 8 of the Taxonomy Regulation.

EBA gab eine Opinion of the European Banking Authority on how to take into account ML/TF risks in the Supervisory Review and Evaluation Process heraus.

Außerdem erschien das EBA Discussion paper on management and supervision of ESG risks for credit institutions and investment firms.

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek