Plattform-Compliance Update 06/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Juni haben wir damit begonnen, den Relaunch unserer Webseite durchzuführen. Wir wollen dem Ganzen ein neues, moderneres Gesicht geben – aber natürlich Schritt für Schritt, weil es sich bei unserer Plattform um ein nebenberufliches Projekt mit begrenztem Zeitbudget handelt. Wenn Sie möchten, können Sie schon einmal hineinschauen: plattform-compliance.de.

Der vergangene Monat hat außerdem umfangreiche neue Regularien gebracht, von denen ich Ihnen gerne berichte.

  • Banken-Regulierungspaket (CRD 5, CRR 2, BRRD, SRM-VO)
  • Wertpapierprospekte
  • Sanierung und Abwicklung von CCPs
  • MREL
  • inländischer antizyklischer Kapitalpuffer
  • Verbriefungen (STS-Kriterien)
  • internalisierte Abwicklung
  • CCP Margin-Zahlungen
  • organisatorische Anforderungen an das Kreditgeschäft
  • Verwahrstellen
  • Q&A zu MiFID II
  • Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie

Im Einzelnen:

Das sog. Banken-Regulierungspaket ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Es besteht aus Änderungen der CRD, der CRR, der BRRD und der SRM-VO. Sie finden alle diese Änderungen in der Ausgabe des Amtsblatts der EU vom 7. Juni 2019.

Ebenfalls im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission hat ebenfalls den Weg ins Amtsblatt gefunden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien veröffentlicht.

Die BaFin veröffentlichte eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der allgemeinen vorherigen Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten. Im gleichen Sachzusammenhang veröffentlichte das SRB ein Addendum to the SRB 2018 MREL policy on new CRR requirements.

Des Weiteren hat die BaFin eine Allgemeinverfügung bezüglich der Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers bekannt gemacht.

Außerdem konsultierte die BaFin den Entwurf für ein Rundschreiben 12/2019 (BA) zur Konkretisierung der STS-Kriterien nach Artikel 20 bis 22 sowie Artikel 24 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402.

Ferner hat die BaFin verlautbart, dass sie die ESMA-Leitlinien zur Berichterstattung über internalisierte Abwicklung anwenden wird. Dasselbe gilt für die ESMA-Leitlinien zu Interessenkonflikten und Anti-Prozyklizität von Einschusszahlungen.

Schließlich hat die EBA Draft Guidelines on loan origination and monitoring zur Konsultation gestellt.

Außerdem sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden:

Blog Investmentrecht:

ESMA klärt weitere Anwendungsfragen zur AIFM- und OGAW-Richtlinie bezüglich Verwahrstellen

ESMA ergänzt Fragen und Antworten nach MiFID II

BMF legt Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie vor

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek