Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Februar stand im Zeichen von drei größeren Entwicklungen, nämlich der Veröffentlichung der Outsourcing-Guidelines, die ein zentrales Dokument zur Auslagerungs-Compliance sein werden, den herannahenden (oder auch nicht herannahenden) Brexit, und die fortschreitende Arbeit der BaFin mit Blick auf die Abwicklungsplanung.
- Outsourcing
- MaBail-in
- Meldung von Informationen zur Abwicklungsplanung
- Bail-in Haftungskaskade
- Brexit
- Solvabilitätsverordnung
- GroMiKV
- Hochrisiko-Staaten
Im Einzelnen:
Die EBA hat die finalen Guidelines on Outsourcing veröffentlicht.
Die BaFin konsultiert den Entwurf der Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in). Außerdem wurde der Entwurf eines Rundschreibens zur Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA) veröffentlicht. Des Weiteren erschien die Konsultation 04/2019 zum Entwurf eines Merkblattes zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten.
Materialien zum BRRD-Umsetzungsgesetz
Die ESMA hat alle ihre Veröffentlichungen mit Bezug zum Brexit auf einer Landing Page zusammengefasst.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, ebenso wie die Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung.
Schließlich erschien das Rundschreiben 01/2019 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).
Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, für den diese Informationen hilfreich sein könnten.
Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek