Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1757 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Meldungen durch Zweigstellen aus Drittländern.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
