Die BaFin hat auf ihrer Website eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der sie darüber informiert, dass sie bei Aufträgen aus Deutschland zunächst keine Verstöße gegen das EU-Verbot von PFOF (Payment for Order Flow) verfolgt.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente
Schlagwörter: Kundenschutz, MiFID / MiFIR
Quelle: BaFin