Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2022/2579 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die ein Unternehmen in seinem Zulassungsantrag gemäß Artikel 8a der genannten Richtlinie zu machen hat.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute