Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e CRR.
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Kategorien:
2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e CRR.