Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes veröffentlicht (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV).

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Kategorien: 3.2. Geldwäsche und Sanktionen
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Geldwäsche
Quelle: BMF