Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Verordnung (EU) 2022/2036 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institute mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und auf Methoden für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind.

Dateityp: www
Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Schlagwörter: CRD / CRR, Sanierung und Abwicklung
Quelle: Amtsblatt der EU