Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 in Bezug auf Meldungen im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, die auf eine Währung lauten, die keine amtliche Währung eines Mitgliedstaats ist.
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2.5. Weitere regulierte Unternehmen