Die Bafin hat in einem Rundschreiben deutlich gemacht, dass sie Vermögensanlagen im Regelfall nicht als verpackte Anlageprodukte nach der europäischen PRIIPs-Verordnung einordnet.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente / Marktinfrastruktur
Schlagworte Kundenschutz
Quelle: Bafin