Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1988 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften.

Dateityp: www
Kategorien: 2.5. Weitere regulierte Unternehmen
Schlagwörter: Zulassung
Quelle: Amtsblatt der EU