Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2022/1988 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften.
File Type:
www
Kategorien:
2.5. Schwarmfinanzierungsdienstleister