Die BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ zur Konsultation gestellt.

Dateityp: html
Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Inhaber
Quelle: BaFin