Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Sie hat die Leitlinien ESMA zu „einigen Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen“ in die MaComp überführt.
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3.1. Märkte für Finanzinstrumente