Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1929 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1227 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen, die gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung bei synthetischen Bilanzverbriefungen zu übermitteln sind.
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3.1. Märkte für Finanzinstrumente