Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2022/2328 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung, was ein exotischer Basiswert ist und welche Instrumente für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen als Instrumente mit Restrisiken gelten
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute