Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/315 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird.
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