Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, wonach sie keine Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 79 Satz 1 WpHG verfolgt , wenn Wertpapierdienstleistungsunternehmen die SI-Schwellenwerte nicht berechnen.
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3.1. Märkte für Finanzinstrumente / Marktinfrastruktur