Die BaFin hat ein Rundschreiben für Zahlungsdienstleister veröffentlicht. Es legt fest, wie sie operationelle und sicherheitsrelevante Risiken gemäß § 53 Absatz 2 ZAG übermitteln müssen.

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Kategorien: 2.4. Zahlungsdienstleister
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Quelle: BaFin