Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/840 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode für die Berechnung und Beibehaltung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln, der gemäß Artikel 9 Absatz 14 der genannten Verordnung einzusetzen ist.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute