Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten. Der Zweck der Bekanntmachung besteht darin, Finanzunternehmen weitere Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung an die Hand zu geben.

Dateityp: www
Kategorien: 3.3. Sustainable Finance
Schlagwörter: ESG, Q&A
Quelle: EU / EC