Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten. Der Zweck der Bekanntmachung besteht darin, Finanzunternehmen weitere Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung an die Hand zu geben.
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3.3. Sustainable Finance