Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2023 veröffentlicht. Es ermöglicht den unter ihrer direkten Aufsicht stehenden Unternehmen, bestimmte Personenanzeigen nach dem KAGB über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) einzureichen.

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Kategorien: 2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen
Quelle: BaFin