Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2023 veröffentlicht. Es ermöglicht den unter ihrer direkten Aufsicht stehenden Unternehmen, bestimmte Personenanzeigen nach dem KAGB über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) einzureichen.
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Kategorien:
2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften