Geschäfte mit Finanzinstrumenten können weiterhin später veröffentlicht werden, als es die MiFIR grundsätzlich vorschreibt. Die BaFin hat dafür die entsprechenden Regelungen zur Nachhandelstransparenz verlängert.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente
Schlagwörter: MiFID / MiFIR
Quelle: BaFin