Die BaFin begrüßt die Erklärung der ESMA zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationsanforderungen nach der EU-Prospektverordnung und wird die Erklärung der ESMA in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente
Schlagwörter: ESG
Quelle: BaFin