Die BaFin hat zwei Entwürfe von überarbeiteten Musterbausteinen für Kostenklauseln offener Fonds zur Konsultation gestellt. Ein Entwurf gilt für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen), der andere für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen.
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2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften