Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1618 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und die Offenlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute