Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2025/415 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anpassung der Eigenmittelanforderung und zur Festlegung der Mindestvorgaben für die Stresstestprogramme der Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token.
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2.5. Weitere regulierte Unternehmen