Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/662 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 in Bezug auf die Methode für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Derivaten.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute