Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2159 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen festgelegten technischen Durchführungsstandards.
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2.2. Wertpapierinstitute
