Die BaFin hat die „Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz“ zur Konsultation gestellt (Kryptomärkteanzeigenverordnung – KMAnzV).

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Kategorien: 2.5. Weitere regulierte Unternehmen
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Krypto und DLT
Quelle: BaFin