Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens für Zahlungsdienstleister zur Konsultation gestellt. Darin geht es um die Übermittlung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken gemäß § 53 Absatz 2 ZAG.

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Kategorien: 2.4. Zahlungsinstitute
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Risikomanagement
Quelle: BaFin