Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/855 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Vorschriften für die aufsichtliche Meldung des Zinsrisikos im Anlagebuch.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, CRD / CRR
Quelle: Amtsblatt der EU