Die BaFin hat zum ersten Quartal 2024 die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers, der mit der Allgemeinverfügung vom 31.Januar 2022 auf 0,75 Prozent des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags festgelegt wurde, bestätigt.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute